Orthopädie Schuhtechnik WitzmannOrthopädie Schuhtechnik Witzmann



Schuh-Zurichtungen

Was sind Schuhzurichtungen?

Unter Schuh-Zurichtungen versteht man alle Arten von Veränderungen am Konfektionsschuh, z.B.:

  • Schuherhöhungen
  • Pufferabsätze
  • Abrollhilfen
  • Einarbeiten von Einlagen

Brauche ich eine Schuhzurichtung?

Wenn Sie Schmerzen beim Laufen haben, z.B. an der Fußsohle, am Ballen, in den Knien oder Rückenschmerzen, dann sollten Sie mir Ihrem Hausarzt oder Ihrem Arzt für Orthopädie darüber sprechen. So können beispielsweise Rückenschmerzen ein Indiz dafür sein, dass Sie eine Beinverkürzung haben. In diesem Fall kann mit einer Schuherhöhung schnell Abhilfe geschaffen werden.

Wie ist der Ablauf?

Ihr Arzt untersucht Sie und Ihre Füße genau und stellt dann – falls nötig – ein Rezept für eine Schuhzurichtung aus. Mit diesem Rezept kommen Sie dann zu uns. Bitte bringen Sie ein Paar Schuhe mit, an dem die Schuhzurichtung ausgeführt werden soll. Diese Schuhe können Sie dann nach wenigen Tagen bei uns abholen.

Was kosten Schuhzurichtungen?

Die Kosten für Schuhzurichtungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen fast vollständig übernommen. Für den Patient bleibt pro Paar lediglich ein geringer Eigenanteil zwischen 5 € und 10 €

Wie viele Zurichtungen zahlt die Krankenkasse?

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen als Erstausstattung 3 Paar Schuhzurichtungen. Im darauf folgenden Jahr werden 2 Paar Schuhzurichtungen pro Jahr genehmigt. Viele Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für mehr als 2 Paar Schuhzurichtungen. Bitte sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne

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So erreichen Sie uns

Orthopädie-Schuhtechnik Witzmann
Stuttgarter Str. 27
(Eingang: Wilhelm-Merz-Str.)
73430 Aalen

Telefon: 0 73 61 - 6 19 10
Telefax: 0 73 61 - 6 68 57

infoder-orthopaedieschuhmacher.de

 

 

Öffnungszeiten

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